AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

SSH Schlichter; Heizung-Lüftung-Sanitär GmbH
Brühl 19, 04668 Grimma
Geschäftsführer: Peter Schlichter

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der SSH Schlichter; Heizung-Lüftung-Sanitär GmbH, Brühl 19, 04668 Grimma (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts als auch Verbraucher (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich auf eine Kundengruppe eingeschränkt wird.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Ausführung zustande. Bei Verbrauchern erfolgt der Vertragsschluss gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

3. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt separat. Bei individuell gefertigten Waren oder Dienstleistungen, die auf Wunsch des Verbrauchers sofort ausgeführt werden, kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer für Verbraucher und exklusive Umsatzsteuer für Unternehmer. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

5. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen bedürfen der Schriftform. Verbraucher erhalten eine transparente Leistungsbeschreibung.

6. Montageleistungen / Werkverträge

Die Montageleistungen erfolgen auf Grundlage des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB). Die Abnahme erfolgt spätestens mit Inbetriebnahme oder Nutzung durch den Kunden. Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so gilt die Leistung 7 Tage nach Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen.

7. Wartungsverträge

Wartungsverträge werden gesondert vereinbart. Die im Vertrag aufgeführten Leistungen umfassen regelmäßig wiederkehrende Prüf-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Darüber hinausgehende Leistungen werden gesondert berechnet. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8. Notdienst

Für Leistungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 8:00–17:00 Uhr) gelten gesonderte Zuschläge. Eine sofortige Fehlerbehebung kann nicht garantiert werden. Der Notdienst erfolgt nach Verfügbarkeit.

9. Mitwirkungspflichten

Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung gestellt werden. Verzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden resultieren, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen.

10. Anwendung der VOB/B

Soweit ausdrücklich vereinbart, gelten für Bauleistungen zusätzlich die Bestimmungen der VOB/B. Diese gilt ausschließlich im Verhältnis zu Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern. Im Falle von Widersprüchen gehen die Bestimmungen der VOB/B vor.

11. Gewährleistung

Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder die VOB/B Anwendung findet.

12. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.

13. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für Verträge mit Unternehmern ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Grimma. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen über Gerichtsstände.

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung zu ersetzen.